Fassung vom 2026-11-05. Der Administrator eines Betriebs schließt diesen Vertrag in der App unter Konto → Betrieb ab.
Vertragsparteien
Verantwortlicher („Auftraggeber“): der Betrieb, für den das Benutzerkonto in der App „Mein Rinderbestand“ eingerichtet ist, vertreten durch die Person, die den Vertrag in der App bestätigt.
Auftragsverarbeiter („Auftragnehmer“): Daniel Witzel, Fuldastraße 14, 36199 Rotenburg an der Fulda, E-Mail: [E-Mail-Adresse].
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die App „Mein Rinderbestand“ zur Verwaltung seines Rinderbestands bereit und verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten nach Art. 28 DSGVO.
(2) Der Vertrag gilt, solange der Auftragnehmer für den Auftraggeber Daten in der App verarbeitet. Er endet mit der Löschung oder Rückgabe aller Daten nach § 10.
§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
(1) Art der Verarbeitung: Speichern, Anzeigen, Ändern, Sichern, Übermitteln an die HIT-Datenbank auf Veranlassung des Auftraggebers und Löschen.
(2) Zweck: Führung des Rinderbestands, Gesundheits- und Behandlungsdokumentation, Trächtigkeits- und Weideverwaltung, Erinnerungen sowie Meldungen an die HIT-Datenbank.
(3) Kategorien personenbezogener Daten:
- Kontodaten der Nutzer des Betriebs: Name, E-Mail-Adresse, Rolle, HIT-Berechtigung, Anmelde- und Änderungszeitpunkte;
- Betriebsdaten: Betriebsnummer, HIT-Zugangsdaten, Anschrift und Lage von Weiden;
- Daten Dritter, soweit der Auftraggeber sie einträgt: Namen und Kontaktdaten von Käufern, Verkäufern, Tierärzten und Viehhändlern, Preise, Inhalte von Belegen und Fotos;
- Änderungsprotokoll: wer wann welchen Eintrag angelegt oder geändert hat.
(4) Betroffene Personen: Inhaber, Mitarbeiter und Familienangehörige des Betriebs mit Benutzerkonto sowie Geschäftspartner und Tierärzte des Betriebs.
(5) Die Verarbeitung findet in Deutschland statt. Eine Verlagerung in ein Drittland erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Kartenkacheln lädt der Browser der Nutzer selbst; sie sind nicht Teil dieser Auftragsverarbeitung.
§ 3 Weisungen
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Auftraggeber dies vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.
(2) Weisungen erteilt der Auftraggeber durch die Nutzung der App-Funktionen sowie in Textform (z. B. E-Mail). Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin.
§ 4 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten selbst. Setzt er weitere Personen ein, verpflichtet er sie vorher zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Er greift auf die Inhalte eines Betriebs nur zu, soweit es für Betrieb, Wartung, Fehlerbehebung oder Unterstützung auf Wunsch des Auftraggebers nötig ist.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
Der Auftragnehmer trifft die Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
(1) Der Auftraggeber genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter:
- Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen – Bereitstellung von Server und Rechenzentrum in Deutschland.
(2) Weitere oder andere Unterauftragsverarbeiter setzt der Auftragnehmer nur ein, wenn er den Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform oder in der App informiert. Der Auftraggeber kann in dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann er den Vertrag beenden. Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten.
(3) Keine Auftragsverarbeitung sind Übermittlungen, die der Auftraggeber selbst veranlasst, etwa Meldungen an die HIT-Datenbank, sowie Dienste, die der Browser der Nutzer direkt anspricht (Kartenkacheln, Push-Dienste der Browserhersteller).
§ 7 Unterstützung des Auftraggebers
(1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte betroffener Personen (Art. 15 bis 22 DSGVO). Anfragen, die direkt beim Auftragnehmer eingehen, leitet er unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftraggeber kann Einträge selbst berichtigen und löschen und eine vollständige Sicherung seiner Daten herunterladen.
(2) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber außerdem bei den Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzung, Konsultation der Aufsichtsbehörde).
§ 8 Meldung von Datenschutzverletzungen
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit sie vorliegen. Er ergreift sofort Maßnahmen, um die Folgen einzudämmen.
§ 9 Nachweise und Kontrollen
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind. Er ermöglicht Überprüfungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Prüfer, der zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, nach rechtzeitiger Ankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten. Für die Rechenzentren genügen die Nachweise des Unterauftragsverarbeiters.
§ 10 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
Nach Ende der Nutzung erhält der Auftraggeber auf Wunsch eine vollständige Sicherung seiner Daten. Danach löscht der Auftragnehmer alle Daten des Betriebs, spätestens 30 Tage nach Vertragsende, es sei denn, eine gesetzliche Pflicht verlangt die Speicherung. Kopien in Sicherungen werden mit deren Ablauf gelöscht, spätestens nach acht Wochen. Auf Wunsch bestätigt der Auftragnehmer die Löschung in Textform.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Widersprüchen zu anderen Vereinbarungen der Parteien gehen die Regelungen dieses Vertrags zum Datenschutz vor.
(2) Der Vertrag wird elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Die App speichert, wer ihn wann in welcher Fassung bestätigt hat. Eine neue Fassung wird erst mit erneuter Bestätigung wirksam.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen
Vertraulichkeit
- Zutritt: Der Server steht im Rechenzentrum der Hetzner Online GmbH in Deutschland mit Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und Sicherheitspersonal (Nachweis durch Hetzner, zertifiziert nach ISO/IEC 27001).
- Zugang zum Server: nur der Auftragnehmer, nur per SSH mit Schlüssel; eine Firewall lässt nur SSH, HTTP und HTTPS zu.
- Zugang zur App: persönliche Benutzerkonten; Passwörter nur als Hash gespeichert; Begrenzung wiederholter Fehlanmeldungen; Sitzungen laufen nach höchstens 12 Stunden ab; Einladungs- und Passwort-Links sind einmalig und befristet.
- Zugriff: Daten jedes Betriebs werden getrennt von anderen Betrieben gespeichert. Konten werden nur durch einen Administrator des Betriebs freigeschaltet; HIT-Meldungen nur mit HIT-Berechtigung. Die HIT-PIN wird verschlüsselt gespeichert.
Integrität
- Übertragung ausschließlich verschlüsselt per TLS (HTTPS); Schutz gegen gefälschte Anfragen (CSRF-Token).
- Eingabekontrolle: Jede Änderung wird mit Benutzer und Zeitpunkt protokolliert.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Tägliche automatische Sicherungen mit gestaffelter Aufbewahrung bis zu acht Wochen, außerhalb aller Webverzeichnisse; die Wiederherstellung wird gesondert geprüft.
- Stromversorgung, Kühlung und Netzanbindung des Rechenzentrums sind redundant ausgelegt (Hetzner).
Überprüfung
- Updates des Betriebssystems und der Software werden zeitnah eingespielt; automatisierte Tests vor jeder Veröffentlichung.
- Die Maßnahmen werden bei Änderungen der App, mindestens jährlich, überprüft.